HomeKünstlerPublikationenMultiplesNewsÜber unsWarenkorb [0]

Gesetzliche Gewährleistung

Offizieller EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die bei Lieferung bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises anbieten. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum; für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Bei vertragswidrigen Waren: das Problem dem Verkäufer so bald wie möglich melden und einen Kaufnachweis vorlegen. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien.